Hausordnung

Liebe Gäste,

bitte beachten Sie folgende Hinweise bei Ihrem Veranstaltungsbesuch in der Rudolf Weber-ARENA:

1. Zutrittsberechtigt in die Rudolf Weber-ARENA sind nur Personen mit gültiger Eintrittskarte. Bei Verlassen der ARENA verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ausgewählte Veranstaltungen können von dieser Regelung ausgenommen sein.

2. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Ein Konzert ist keine Tanzveranstaltung und fällt somit nicht unter § 5 JuSchG, weshalb Alters- und Uhrzeitbestimmungen für Konzerte und Showveranstaltungen vom Veranstalter vorgegeben werden und sich am Jugendschutzgesetz orientieren. Sofern keine gesonderten Regelungen durch den Veranstalter vorgegeben sind, gelten folgende Bestimmungen:

  • Kinder bis 14 Jahre haben nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder personensorgeberechtigten Person Zutritt. Einen Vordruck für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG finden Sie zum Download unter  www.rudolf-weber-arena.de/jugendschutz/
  • Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen Veranstaltungen bis 23.00 Uhr ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten oder personensorgeberechtigten Person besuchen.
  • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte und Showveranstaltungen ohne Begleitung und ohne zeitliche Begrenzung besuchen.

3. Besucher, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, erhalten keinen Zutritt.

4. Das Mitführen von Taschen und Rucksäcken, deren längste Seite größer als das Format „DIN A4“ (21,0 x 29,7 cm) ist, ist untersagt. Abweichend hiervon können gegebenenfalls anderslautende, strengere Regelungen des jeweiligen Veranstalters gelten.

5. Die Mitnahme von professionellem Fotoequipment sowie Videokameras und Tonaufnahmegeräten ist nicht gestattet. Sofern vom Veranstalter nicht anders vorgegeben, sind Pocket-/Kompaktkameras und Mobiltelefone von dieser Regelung ausgenommen.

6. Es ist den Besuchern außerdem verboten, folgende Gegenstände mit sich zu führen: Waffen aller Art, Gassprühdosen, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer, Stockschirme, Helme, Fahnenstangen, Selfie Sticks, Drogen aller Art, Flaschen, Becher, Krüge, Dosen, jegliche Glasbehältnisse, Inline Skates, Skateboards und Fahrräder.

7. Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist untersagt.

8. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.

9. Das Mitführen von medizinisch notwendigen Gehhilfen ist aus Sicherheitsgründen (Freihalten von Rettungs- und Fluchtwegen) nur im Bereich der Sitzplätze und der ausgewiesenen Sonderplätze erlaubt. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, entsprechende Platzierungen zuzuweisen.

10. Es ist untersagt,

a) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune und Mauern der Rudolf Weber-ARENA und dem dazugehörigen Gelände sowie die Veranstaltungsfläche selbst, Absperrungen, Bühnen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art oder Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
(b) Bereiche, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten;
(c) mit Gegenständen zu werfen;
(d) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen) abzubrennen;
(e) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, bemalen oder bekleben;
(f) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die Rudolf Weber-ARENA sowie das dazugehörige Gelände in anderer Weise zu verunreinigen;
(g) rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kundzugeben;
(h) sich an streitigen Auseinandersetzungen zu beteiligen und/oder aggressives Verhalten zu zeigen;
i) im Innenraum und im Foyer der Rudolf Weber-ARENA zu rauchen. Separate Raucherbereiche sind ausgewiesen.

11. Den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Sicherheitsdienstes, des Rettungsdienstes und des Veranstaltungsleiters der SMG Entertainment Deutschland GmbH ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten.

12. Das Verteilen von Flyern und Werbematerial sowie der Verkauf von Veranstaltungstickets und jeglicher Art von Ware sind verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro inkl. Reinigungskosten geahndet.

13. Bildaufnahmen und Tonaufnahmen von Besuchern des Geländes der Rudolf Weber-ARENA: Die SMG Entertainment Deutschland GmbH setzt auf dem Gelände der ARENA CCTV Kameras und Körperscanner ein. Zur Überwachung von Besucherströmen und der Wahrung der allgemeinen Sicherheit des Geländes können die SMG Entertainment Deutschland GmbH oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.Bsp. Sicherheitsdienst) unabhängig voneinander Bildaufnahmen erstellen, welche nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO nach bestem Wissen und Gewissen verarbeitet und verwertet werden. Darüber hinaus erklärt sich der Besucher mit dem Betreten der ARENA damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufzeichnungen von Seiten des Veranstalters und des Betreibers sowohl für die Berichterstattung als auch zu Werbezwecken nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

14. Die Veranstalter und die Betreiber übernehmen keine Haftung für Gesundheitsschäden infolge extremer Lautstärke bei Konzertveranstaltungen. Am Merchandise-Stand kann ein entsprechender Gehörschutz erworben werden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Team der Rudolf Weber-ARENA

TICKET-HOTLINE
01806-113536
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